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Geringwertiges Wirtschaftsgut

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über das Thema "Geringwertiges Wirtschaftsgut". Wir erläutern die Definition, die rechtlichen Grundlagen und wie Sie geringwertige Wirtschaftsgüter in Ihrer Buchhaltung korrekt behandeln. Dieser Beitrag bietet Ihnen einen echten Mehrwert, indem er umfassende Informationen zu diesem wichtigen Aspekt der Betriebswirtschaft liefert.

Definition: Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut?

Allgemeine Definition

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist ein bewegliches, abnutzbares und selbstständig nutzbares Anlagegut mit einem Anschaffungs- oder Herstellungskosten von nicht mehr als 800 Euro netto. Diese Definition ist im deutschen Steuerrecht verankert und dient als Grundlage für die steuerliche Behandlung dieser Güter.

Unterschiede zu anderen Wirtschaftsgütern

Im Gegensatz zu anderen Anlagegütern können geringwertige Wirtschaftsgüter sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass sie nicht über ihre Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden müssen, sondern bereits im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

Rechtliche Grundlagen für geringwertige Wirtschaftsgüter

Gesetzliche Regelungen

Die gesetzlichen Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern finden sich in § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Hier wird festgelegt, dass GWGs sofort abgeschrieben werden können und nicht über ihre Nutzungsdauer hinweg.

Änderungen und Aktualisierungen im Gesetz

Im Laufe der Jahre gab es mehrere Änderungen in Bezug auf die Höchstgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. So wurde beispielsweise die Grenze von 410 Euro netto auf 800 Euro netto im Jahr 2018 angehoben.

Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Kriterien für die Anschaffung

Bei der Anschaffung eines GWGs müssen verschiedene Kriterien beachtet werden. Das Gut muss beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sein. Zudem darf der Nettopreis nicht mehr als 800 Euro betragen.

Beispiele für geringwertige Wirtschaftsgüter

Beispiele für geringwertige Wirtschaftsgüter sind Büromaterialien, kleinere Maschinen oder Werkzeuge, Computerzubehör oder auch Möbelstücke.

Buchhaltung und geringwertige Wirtschaftsgüter

Wie werden geringwertige Wirtschaftsgüter verbucht?

In der Buchhaltung werden GWGs als Betriebsausgaben verbucht und sofort in voller Höhe abgeschrieben. Dies hat den Vorteil, dass sie nicht über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden müssen.

Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Die Abschreibung von GWGs erfolgt in der Regel im Jahr der Anschaffung. Sie können jedoch auch über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren abgeschrieben werden, wenn dies für das Unternehmen günstiger ist.

Sonderfälle und Ausnahmen in der Buchhaltung

Es gibt einige Sonderfälle und Ausnahmen bei der Behandlung von GWGs in der Buchhaltung. So können beispielsweise GWGs, die innerhalb eines Wirtschaftsjahres angeschafft wurden, zusammengefasst und gemeinsam abgeschrieben werden.

Steuerliche Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Steuerliche Vorteile

Die steuerlichen Vorteile von GWGs liegen vor allem in ihrer sofortigen Abschreibbarkeit. Dies führt zu einer sofortigen Minderung des zu versteuernden Gewinns und damit zu einer Steuerersparnis.

Umsatzsteuer und Vorsteuer bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Bei der Umsatzsteuer gelten für GWGs die gleichen Regelungen wie für andere Anlagegüter auch. Das bedeutet, dass auf den Kaufpreis Umsatzsteuer anfällt, die als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

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Zusammenfassung: Geringwertiges Wirtschaftsgut im Überblick

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens und des Steuerrechts. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, Anschaffungen sofort abzuschreiben und so ihren zu versteuernden Gewinn zu mindern.

Schlusswort: Mit diesem Beitrag haben Sie einen umfassenden Überblick über das Thema "Geringwertiges Wirtschaftsgut" erhalten. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten empfehlen wir, einen Experten zu konsultieren. Für weitere Informationen können Sie auch das Einkommensteuergesetz (EStG) hier einsehen.