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Abgeltungssteuer

Definition und Grundlagen der Abgeltungssteuer

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer, die in Deutschland auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben wird. Sie wurde im Jahr 2009 eingeführt und beträgt pauschal 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer gilt als Quellensteuer, das heißt, sie wird direkt an der Quelle des Einkommens erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Dies geschieht in der Regel durch die Bank oder den Broker, bei dem das Kapitalvermögen angelegt ist.

Die Einführung der Abgeltungssteuer hatte zum Ziel, die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen und Steuerschlupflöcher zu schließen. Vor ihrer Einführung wurden Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers besteuert, was zu erheblichen Unterschieden in der Steuerlast führen konnte.

Rechtliche Grundlagen der Abgeltungssteuer

Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung der Abgeltungssteuer finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Dort sind unter anderem die Art der steuerpflichtigen Einkünfte, die Höhe des Steuersatzes und mögliche Freibeträge geregelt.

Ein wichtiger Aspekt dabei ist der Sparer-Pauschbetrag. Dieser beträgt aktuell 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete und kann einmal jährlich geltend gemacht werden. Bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer befreit.

Anwendungsbereiche der Abgeltungssteuer

Auf welche Einkünfte wird die Abgeltungssteuer angewendet?

Die Abgeltungssteuer wird auf verschiedene Arten von Einkünften aus Kapitalvermögen angewendet. Dazu gehören unter anderem Zinsen aus Sparanlagen und Festgeldkonten, Dividenden aus Aktienbesitz, Erträge aus Investmentfonds und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Kapitalerträge der Abgeltungssteuer unterliegen. So sind zum Beispiel Erträge aus Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen in der Regel steuerfrei, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausnahmen und Befreiungen von der Abgeltungssteuer

Wie bereits erwähnt, gibt es einige Ausnahmen und Befreiungen von der Abgeltungssteuer. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Sparer-Pauschbetrag. Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.

So können zum Beispiel Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu mindern. Außerdem sind bestimmte Formen der Altersvorsorge wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente von der Abgeltungssteuer befreit.

Berechnung der Abgeltungssteuer

Wie wird die Abgeltungssteuer berechnet?

Die Berechnung der Abgeltungssteuer ist grundsätzlich recht einfach. Sie beträgt 25 Prozent der steuerpflichtigen Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Steuerschuld, die Kirchensteuer variiert je nach Bundesland zwischen 8 und 9 Prozent.

Zunächst wird also der Sparer-Pauschbetrag von den Kapitalerträgen abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag wird dann die Abgeltungssteuer erhoben.

Beispiele für die Berechnung der Abgeltungssteuer

Angenommen, ein Anleger erzielt im Jahr Kapitalerträge in Höhe von 2.000 Euro. Nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro verbleiben 1.199 Euro, auf die die Abgeltungssteuer erhoben wird. Die Steuerschuld beträgt somit 299,75 Euro (25 Prozent von 1.199 Euro). Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 16,49 Euro (5,5 Prozent von 299,75 Euro) und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf Anleger und Sparer

Die Auswirkungen auf verschiedene Anlageformen

Die Einführung der Abgeltungssteuer hat erhebliche Auswirkungen auf die Rentabilität verschiedener Anlageformen gehabt. Insbesondere für Anleger mit hohen Einkommen, die zuvor einen hohen persönlichen Einkommensteuersatz hatten, hat sich die Steuerlast durch die Abgeltungssteuer verringert.

Für Sparer mit geringen Einkommen kann die Abgeltungssteuer jedoch eine höhere Belastung darstellen, da der Steuersatz von 25 Prozent unter Umständen über ihrem persönlichen Einkommensteuersatz liegt. In diesem Fall besteht jedoch die Möglichkeit, über die sogenannte Günstigerprüfung den niedrigeren persönlichen Steuersatz anzuwenden.

Strategien zur Minimierung der Abgeltungssteuer

Es gibt verschiedene Strategien, um die Belastung durch die Abgeltungssteuer zu minimieren. Eine Möglichkeit besteht darin, Kapitalerträge durch geschickte Anlagestrategien zu optimieren und so den Sparer-Pauschbetrag voll auszuschöpfen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen zu verrechnen. Darüber hinaus können bestimmte Formen der Altersvorsorge genutzt werden, um Kapitalerträge steuerfrei anzusparen.

Kritik und Diskussion um die Abgeltungssteuer

Kritikpunkte an der aktuellen Regelung

Die Abgeltungssteuer ist seit ihrer Einführung immer wieder Gegenstand von Kritik gewesen. Ein häufig genannter Kritikpunkt ist, dass sie zu einer Ungleichbehandlung von Kapital- und Arbeitseinkommen führt. Während Arbeitseinkommen progressiv besteuert werden, also mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz steigt, gilt für Kapitalerträge ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Abgeltungssteuer insbesondere vermögende Anleger begünstigt, da sie unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz erhoben wird. Dies kann zu einer Umverteilung von unten nach oben führen.

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Diskussion um mögliche Reformen der Abgeltungssteuer

Angesichts der genannten Kritikpunkte gibt es immer wieder Diskussionen um mögliche Reformen der Abgeltungssteuer. Einige Stimmen fordern eine Rückkehr zur Besteuerung von Kapitalerträgen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen.

Andere Vorschläge sehen vor, den Sparer-Pauschbetrag zu erhöhen oder die Abgeltungssteuer ganz abzuschaffen und durch eine andere Form der Kapitalbesteuerung zu ersetzen. Bislang sind jedoch noch keine konkreten Reformpläne in Sicht.