Berechnen Sie ganz einfach die Umsatzsteuer

Mit dem belegFuchs Umsatzsteuerrechner können Sie einfach und effizient die USt. für Ihre Waren und Produkte berechnen.

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Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird von Unternehmen und Selbständigen erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach dem Netto-Verkaufspreis des Produkts oder der Dienstleistung und dem geltenden Umsatzsteuersatz. In Deutschland gibt es zwei Umsatzsteuersätze: den regulären Satz von 19% und den ermäßigten Satz von 7%, der für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt.

Die Umsatzsteuer ist eine sogenannte "Brutto-Steuer", da sie auf den Gesamtpreis (Bruttopreis) eines Produkts oder einer Dienstleistung erhoben wird. Sie ist in dem Preis, den der Endverbraucher zahlt, bereits enthalten. Für Unternehmen stellt die Umsatzsteuer einen durchlaufenden Posten dar: Sie ziehen die Umsatzsteuer auf ihren Verkäufen ein und führen sie an das Finanzamt ab, können aber gleichzeitig die Umsatzsteuer, die sie selbst auf ihren Einkäufen gezahlt haben, als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer

Die Begriffe "Umsatzsteuer" und "Mehrwertsteuer" werden oft synonym verwendet, obwohl es einen kleinen Unterschied zwischen beiden gibt. Die Mehrwertsteuer ist ein internationaler Begriff und bezeichnet eine Steuer, die auf den Mehrwert eines Produkts oder einer Dienstleistung erhoben wird, also auf die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis. Die Umsatzsteuer hingegen ist ein spezifisch deutscher Begriff und bezeichnet die Steuer, die auf den gesamten Verkaufspreis eines Produkts oder einer Dienstleistung erhoben wird.

In der Praxis ist dieser Unterschied jedoch meist irrelevant, da das deutsche Umsatzsteuersystem so gestaltet ist, dass es im Ergebnis einer Mehrwertsteuer entspricht: Unternehmen können die Umsatzsteuer, die sie auf ihren Einkäufen gezahlt haben, als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern, so dass sie effektiv nur die Steuer auf den von ihnen geschaffenen Mehrwert zahlen.

Berechnung der Umsatzsteuer

Die Berechnung der Umsatzsteuer ist relativ einfach: Sie beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Netto-Verkaufspreises eines Produkts oder einer Dienstleistung. In Deutschland beträgt dieser Prozentsatz in der Regel 19%, für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt jedoch ein ermäßigter Satz von 7%.

Um die Umsatzsteuer zu berechnen, multiplizieren Sie einfach den Netto-Verkaufspreis mit dem geltenden Umsatzsteuersatz. Das Ergebnis addieren Sie zum Netto-Verkaufspreis, um den Brutto-Verkaufspreis zu erhalten. Beispiel: Wenn Sie ein Produkt für 100 Euro (Netto) verkaufen und der geltende Umsatzsteuersatz 19% beträgt, beträgt die Umsatzsteuer 19 Euro (100 Euro * 19%). Der Brutto-Verkaufspreis beträgt daher 119 Euro (100 Euro + 19 Euro).

Der Vorsteuerabzug: Wie Unternehmen die Umsatzsteuer zurückfordern können

Für Unternehmen stellt die Umsatzsteuer einen durchlaufenden Posten dar: Sie ziehen die Umsatzsteuer auf ihren Verkäufen ein und führen sie an das Finanzamt ab, können aber gleichzeitig die Umsatzsteuer, die sie selbst auf ihren Einkäufen gezahlt haben, als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Der Vorsteuerabzug ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Umsatzsteuersystems und dient dazu, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ohne den Vorsteuerabzug müssten Unternehmen nicht nur Umsatzsteuer auf ihren Verkäufen zahlen, sondern auch noch einmal Umsatzsteuer auf den Einkaufspreis der Waren und Dienstleistungen, die sie zum Verkauf anbieten. Durch den Vorsteuerabzug wird sichergestellt, dass die Umsatzsteuer nur einmal erhoben wird - nämlich beim Endverbraucher.

Um den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Nachweise erbringen. Insbesondere müssen sie über ordnungsgemäße Rechnungen verfügen, aus denen der gezahlte Umsatzsteuerbetrag hervorgeht. Der Vorsteuerabzug wird im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht.

Wer muss Umsatzsteuer zahlen?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen und Selbständigen, die in Deutschland steuerbare Umsätze erzielen, zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft handelt.

Die Umsatzsteuerpflicht beginnt mit der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit und endet mit deren Einstellung. Dabei ist zu beachten, dass auch vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Anschaffung von Betriebsmitteln oder die Einrichtung eines Geschäftslokals, bereits als Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit gelten können.

Unternehmen müssen die Umsatzsteuer auf ihren Verkäufen einziehen und an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig können sie die Umsatzsteuer, die sie auf ihren Einkäufen gezahlt haben, als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Die Abführung der Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug erfolgen im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung.

Regelungen für Freiberufler und Kleinunternehmer

Auch Freiberufler und Kleinunternehmer sind grundsätzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet. Es gibt jedoch einige Besonderheiten und Erleichterungen für diese Gruppen.

Freiberufler, also Personen, die eine selbständige berufliche Tätigkeit ausüben, die nicht gewerblich ist (zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten), sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein, zum Beispiel wenn sie ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen.

Kleinunternehmer sind Unternehmen und Selbständige, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Kleinunternehmer können auf Antrag von der Umsatzsteuer befreit werden. Sie ziehen dann keine Umsatzsteuer auf ihren Verkäufen ein und führen auch keine an das Finanzamt ab. Gleichzeitig können sie aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Fazit: So meistern Sie die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist ein komplexes Thema, das viele Unternehmen und Selbständige vor Herausforderungen stellt. Mit dem richtigen Wissen und den richtigen Werkzeugen können Sie diese Herausforderungen jedoch meistern.

Wichtig ist vor allem, dass Sie sich einen genauen Überblick über Ihre umsatzsteuerpflichtigen Umsätze verschaffen und alle relevanten Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren. Nutzen Sie eine gute Buchhaltungssoftware, um Ihre Umsätze und Vorsteuern zu erfassen und Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen.

Achten Sie darauf, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und alle Fristen einzuhalten. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich professionelle Hilfe holen, zum Beispiel von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht.

Mit der richtigen Vorbereitung und Organisation können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Umsatzsteuerpflichten korrekt erfüllen und unnötige Säumniszuschläge und Strafen vermeiden. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihr Geschäft erfolgreich zu führen.

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Was ist die Umsatzsteuer?

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Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf Lieferungen und Dienstleistungen erhoben wird. Sie zählt zu den indirekten Steuern, da der Steuerschuldner, in diesem Fall der Unternehmer, und der Kunde, der die Leistung erhält und bezahlt, nicht identisch sind.

Unternehmer sind ausschließlich von der Umsatzsteuer betroffen, da sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen und die von ihren Kunden eingezogene Steuer an das Finanzamt abführen müssen. Die Umsatzsteuererklärung muss entweder monatlich oder quartalsweise abgegeben werden, abhängig vom Umsatzvolumen des Unternehmens.

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