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Geldwerter Vorteil

Definition: Was ist ein geldwerter Vorteil?

Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn gewährt. Dies kann beispielsweise die Nutzung eines Firmenwagens für private Zwecke, verbilligte oder kostenlose Mahlzeiten oder auch die Überlassung von Wohnraum sein. Der geldwerte Vorteil stellt einen Teil des Arbeitslohns dar und ist daher grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Der Begriff "geldwerter Vorteil" stammt aus dem Steuerrecht und wird in § 8 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert. Dort heißt es: "Zu den Einnahmen in Geld gehören auch geldwerte Vorteile (Sachbezüge), die durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sind." Der geldwerte Vorteil wird also als Einnahme in Geld gewertet, obwohl er tatsächlich in Form einer Sachleistung erbracht wird.

Die steuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils

Einkommensteuer und geldwerter Vorteil

Der geldwerte Vorteil ist grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Er wird als Teil des Arbeitslohns angesehen und unterliegt daher der Lohnsteuer. Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer hängt vom individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers ab.

Die Berechnung der Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil erfolgt nach den allgemeinen Regeln zur Berechnung der Lohnsteuer. Dabei wird der geldwerte Vorteil zum übrigen Arbeitslohn hinzugerechnet und das Gesamteinkommen versteuert. In einigen Fällen können jedoch auch Pauschalsteuersätze zur Anwendung kommen, beispielsweise bei der Nutzung eines Firmenwagens für private Zwecke.

Umsatzsteuer und geldwerter Vorteil

Auch umsatzsteuerlich kann der geldwerte Vorteil relevant sein. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Leistung unentgeltlich oder verbilligt überlässt, die er auch an Dritte gegen Entgelt erbringt, liegt ein sogenannter tauschähnlicher Umsatz vor. Dieser ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.

Die Umsatzsteuer wird dabei auf den vollen Wert der Leistung berechnet, also auf den Betrag, den der Arbeitgeber üblicherweise von Dritten für die Leistung verlangt. Der Arbeitnehmer muss diese Umsatzsteuer jedoch nicht selbst zahlen, sondern sie wird vom Arbeitgeber abgeführt.

Berechnung des geldwerten Vorteils

Allgemeine Berechnungsgrundlagen

Die Berechnung des geldwerten Vorteils erfolgt grundsätzlich nach dem sogenannten Sachbezugswert. Dieser stellt den Wert dar, den die Sachleistung auf dem allgemeinen Markt hat. Bei der Berechnung des Sachbezugswerts werden alle Kosten berücksichtigt, die mit der Erbringung der Sachleistung verbunden sind.

In einigen Fällen werden jedoch auch Pauschalwerte zur Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen. Diese Pauschalwerte sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt und werden jährlich angepasst. Beispiele für solche Pauschalwerte sind der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Firmenwagens oder für verbilligte oder kostenlose Mahlzeiten.

Spezielle Fälle: Firmenwagen, Mahlzeiten, Wohnraum

Bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens wird der geldwerte Vorteil nach der sogenannten 1%-Regelung berechnet. Dabei wird monatlich 1% des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerter Vorteil angesetzt.

Für verbilligte oder kostenlose Mahlzeiten wird ein Pauschalwert von aktuell 3,30 Euro pro Mahlzeit angesetzt. Dieser Wert gilt unabhängig davon, ob die Mahlzeit in einer Kantine oder durch einen Essenslieferanten bereitgestellt wird.

Der geldwerte Vorteil für die Überlassung von Wohnraum wird nach den ortsüblichen Mieten berechnet. Dabei ist die tatsächliche Miete maßgeblich, die der Arbeitnehmer zahlt, mindestens jedoch 66% der ortsüblichen Miete.

Geldwerter Vorteil und Sozialversicherung

Der geldwerte Vorteil ist grundsätzlich auch sozialversicherungspflichtig. Er wird als Teil des Arbeitsentgelts angesehen und unterliegt daher den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt nach den allgemeinen Regeln zur Berechnung der Beiträge. Dabei wird der geldwerte Vorteil zum übrigen Arbeitsentgelt hinzugerechnet und das Gesamtentgelt verbeitragt.

In einigen Fällen können jedoch auch Pauschalbeiträge zur Anwendung kommen, beispielsweise bei der Nutzung eines Firmenwagens für private Zwecke oder bei verbilligten oder kostenlosen Mahlzeiten.

Praxisbeispiele für den geldwerten Vorteil

Geldwerter Vorteil bei einem Firmenwagen

Herr Müller ist Angestellter in einem Unternehmen und erhält von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen, den er auch privat nutzen darf. Der Listenpreis des Fahrzeugs beträgt 30.000 Euro. Nach der 1%-Regelung ergibt sich ein monatlicher geldwerter Vorteil von 300 Euro (1% von 30.000 Euro). Dieser Betrag wird zu Herrn Müllers übrigem Arbeitslohn hinzugerechnet und versteuert.

Geldwerter Vorteil bei verbilligtem oder kostenlosem Wohnraum

Frau Schmidt arbeitet in einem Hotel und wohnt in einer Wohnung, die ihr vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Die ortsübliche Miete für vergleichbaren Wohnraum beträgt 800 Euro im Monat. Frau Schmidt zahlt jedoch nur eine Miete von 400 Euro an ihren Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil beträgt daher 200 Euro im Monat (66% von 800 Euro minus 400 Euro). Dieser Betrag wird zu Frau Schmidts übrigem Arbeitslohn hinzugerechnet und versteuert.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum geldwerten Vorteil

In diesem Abschnitt beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema geldwerter Vorteil. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

  • Was zählt alles zum geldwerten Vorteil? Zum geldwerten Vorteil zählen alle Sachleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn gewährt. Dies kann beispielsweise die Nutzung eines Firmenwagens für private Zwecke, verbilligte oder kostenlose Mahlzeiten oder auch die Überlassung von Wohnraum sein.
  • Wie wird der geldwerte Vorteil versteuert? Der geldwerte Vorteil wird als Teil des Arbeitslohns angesehen und unterliegt daher der Lohnsteuer. Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer hängt vom individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers ab.
  • Wie wird der geldwerte Vorteil berechnet? Die Berechnung des geldwerten Vorteils erfolgt grundsätzlich nach dem sogenannten Sachbezugswert. Dieser stellt den Wert dar, den die Sachleistung auf dem allgemeinen Markt hat. In einigen Fällen werden jedoch auch Pauschalwerte zur Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen.
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Fazit: Worauf Sie beim geldwerten Vorteil achten sollten

Der geldwerte Vorteil ist ein wichtiger Aspekt im Arbeitsverhältnis und sollte sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer beachtet werden. Er stellt einen Teil des Arbeitslohns dar und ist daher grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Die Berechnung des geldwerten Vorteils kann in einigen Fällen komplex sein und erfordert eine genaue Kenntnis der steuerlichen Regelungen. Es empfiehlt sich daher, bei Unklarheiten einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

Abschließend lässt sich sagen, dass der geldwerte Vorteil sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen kann. Einerseits kann er dazu beitragen, das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers zu erhöhen. Andererseits kann er aber auch zu einer höheren Steuer- und Sozialversicherungsbelastung führen. Es ist daher wichtig, sich vorab gut über die steuerlichen Auswirkungen eines geldwerten Vorteils zu informieren.